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GDPR - Datenverwaltungsinformationen

Datenschutz-Bestimmungen

DATENVERWALTUNG INFORMATIONEN ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN NATÜRLICHEN PERSON HINSICHTLICH DER VERWALTUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Inhalt

 

EINLEITUNG

KAPITEL I

NAME DES DATENVERARBEITERS

II. KAPITEL

NAME DER DATENVERARBEITER

III. KAPITEL

GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DER DATENVERWALTUNG

BOGEN. KAPITEL

BESUCHERDATENVERWALTUNG AUF DER WEBSITE DES UNTERNEHMENS  -  INFORMATION ZUR VERWENDUNG VON COOKIES

KAPITEL V

INFORMATIONEN ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN PERSON

VI. KAPITEL

Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung

VII. KAPITEL

Zweck der Datenverwaltung

VIII. KAPITEL

Umfang der verwalteten Daten

IX. KAPITEL

Dauer der Datenverwaltung

KAPITEL X

Methode der Datenverwaltung

XI. KAPITEL

Auskunftsersuchen, Berichtigung, Löschung, Sperrung von Daten

XII. KAPITEL

Rechtsmittel

XIII. KAPITEL

Einseitige Modifizierbarkeit

 

 

 

 

EINLEITUNG

 

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung 95/46/EC_cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ (im Folgenden: Verordnung) sieht vor, dass der  für die Datenverarbeitung Verantwortliche geeignete Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass für die betroffene Person _cc781905-5cde-3194 -bb3b -136bad5cf58d_ jede Information in prägnanter, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form, klar und verständlich formuliert bereitstellt und dass der Datenverantwortliche die Ausübung der Rechte der betroffenen Person erleichtert.

 

CXII von 2011. ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

Wir kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung nach, indem wir die nachstehenden Informationen bereitstellen.

 

Die Informationen sind auf der Website des Unternehmens zu veröffentlichen oder der betroffenen Person auf Anfrage zuzusenden.

 

KAPITEL I

NAME DES DATENVERARBEITERS

 

Der Herausgeber dieser Informationen, auch der Datenverantwortliche:

Angaben zum Datenverantwortlichen:

Name:

PlusTvNews Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hauptquartier:

1068 Budapest, Városligeti fasor 10. 1. Stock 24/25

Postanschrift:

1068 Budapest, Városligeti fasor 10. 1. Stock 24/25

Registergericht:

Metropolitan Gericht

Handelsregisternummer:

01 09 943657

Steuernummer:

22789730-2-42

Vertreter:

Geschäftsführer György Ferenc Both

Telefonnummer:

06 1 445 2164

Email:

ferencboth@videoportre.hu

Webseite:

http://www.videoportre.hu

(im Folgenden: Unternehmen)

 

II. KAPITEL

NAME DER DATENVERARBEITER

 

Auftragsverarbeiter: die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet; (Verordnung  Artikel 4, 8)

 

Der Einsatz des Auftragsverarbeiters bedarf keiner vorherigen Einwilligung der betroffenen Person, jedoch ist eine Information erforderlich. Dementsprechend stellen wir folgende Informationen bereit:

 

1. Der IT-Dienstleister unseres Unternehmens

 

Der IT-Dienstleister unseres Unternehmens

 

Für die Wartung und Verwaltung seiner Websites verwendet unser Unternehmen einen Datenverarbeiter, der die IT-Dienste (Hosting-Dienst)  bereitstellt und in diesem Zusammenhang - für die Dauer unseres Vertrags mit ihm - die personenbezogenen Daten verwaltet Daten, die auf der Website bereitgestellt werden, die von ihm durchgeführte Speicherung personenbezogener Daten auf dem Server.

 

Der Name dieses Datenverarbeiters lautet wie folgt:

Google Ireland Limited
Gordon-Haus
Barrow-Straße
Dublin 4
Irland
Steuernummer: IE 6388047V

 

2.  Sonstiges Datenmanagement:

 

Darüber hinaus dürfen personenbezogene Daten der betroffenen Person nur im gesetzlich vorgeschriebenen Fall oder mit Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden.

 

 

III. KAPITEL

GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DER DATENVERWALTUNG

 

1. Datenverwaltung basierend auf der Zustimmung der betroffenen Person

 

(1)  Wenn das Unternehmen  eine Datenverwaltung auf der Grundlage einer Einwilligung durchführen möchte, muss die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten mit dem Inhalt eingeholt werden und Informationen des Datenanforderungsformulars, das in den Datenverwaltungsvorschriften angegeben ist.

 

(2) Eine Einwilligung liegt auch vor, wenn die betroffene Person beim Aufrufen der Website des Unternehmens  ein entsprechendes Häkchen setzt, bei der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft entsprechende technische Einstellungen vornimmt und jede sonstige Erklärung oder Handlung, die , in dem gegebenen Kontext, zeigt eindeutig die Zustimmung der betroffenen Person zur geplanten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Schweigen, ein vorab angekreuztes Kästchen oder Untätigkeit stellen daher keine Zustimmung dar.

 

(3) Die Einwilligung umfasst alle Datenverwaltungsaktivitäten, die für denselben Zweck oder dieselben Zwecke durchgeführt werden. Wenn die Datenverarbeitung mehreren Zwecken gleichzeitig dient, muss die Einwilligung für alle Datenverarbeitungszwecke erteilt werden.

 

(4) Erteilt die betroffene Person ihre Einwilligung im Rahmen einer schriftlichen Erklärung, die sich auch auf andere Angelegenheiten – z auf eine von diesen anderen Angelegenheiten klar unterscheidbare Weise, in verständlicher und leicht zugänglicher Form, mit einer klaren und einfachen Sprache. Jeder Teil einer solchen Erklärung, der die Einwilligung der betroffenen Person enthält und gegen die Verordnung verstößt, ist nicht bindend.

 

(5) Das Unternehmen darf den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages nicht von einer Einwilligung in eine Verarbeitung personenbezogener Daten abhängig machen, die nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

(6) Der Widerruf einer Einwilligung muss auf die gleiche einfache Weise möglich sein wie die Erteilung.

 

(7) Erfolgte die Erhebung personenbezogener Daten mit Einwilligung der betroffenen Person, darf der Verantwortliche die erhobenen Daten mangels abweichender gesetzlicher Regelung zur Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Verpflichtung ohne weiteres verarbeiten gesonderte Einwilligung, und auch nach Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person.

 

2. Datenverwaltung aufgrund der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung

 

(1) Bei einer Datenverwaltung aufgrund gesetzlicher Pflichten richten sich der Umfang der verarbeitbaren Daten, der Zweck der Datenverwaltung, die Dauer der Datenspeicherung und die Empfänger nach den Vorschriften des zugrunde liegenden Rechts.

(2) Die Datenverwaltung auf der Grundlage des Rechtstitels zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung ist unabhängig von der Einwilligung der betroffenen Person, da die Datenverwaltung gesetzlich definiert ist. In diesem Fall muss die betroffene Person vor Beginn der Datenverarbeitung darüber informiert werden, dass die Datenverarbeitung obligatorisch ist, und die betroffene Person muss vor Beginn der Datenverarbeitung klar und detailliert über alle Tatsachen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden, einschließlich insbesondere den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, die zur Datenverwaltung und Datenverarbeitung berechtigte Person, die Dauer der Datenverwaltung, ob die personenbezogenen Daten der betroffenen Person vom Datenverantwortlichen auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften verwaltet werden Verpflichtung und wer die Daten einsehen kann. Die Informationen müssen auch die Rechte und Rechtsbehelfe der betroffenen Person umfassen. Im Falle einer vorgeschriebenen Datenverwaltung kann die Auskunft auch durch Veröffentlichung eines Hinweises auf die Rechtsvorschriften erfolgen, der die vorstehenden Angaben enthält.

 

3.  Förderung der Rechte der betroffenen Person

 

Bei der gesamten Datenverwaltung ist das Unternehmen verpflichtet, die Ausübung der Rechte der betroffenen Person sicherzustellen.

 

 

BOGEN. KAPITEL

BESUCHERDATENVERWALTUNG AUF DER WEBSITE DES UNTERNEHMENS  -  INFORMATION ZUR VERWENDUNG VON COOKIES

 

1. Website-Besucher müssen über die Verwendung von Cookies auf der Website informiert und ihre Zustimmung dazu eingeholt werden – mit Ausnahme von technisch zwingend notwendigen Session-Cookies.

 

2.  Allgemeine Informationen zu Cookies

 

2.1. Ein Cookie sind Daten, die die besuchte Website an den Browser des Besuchers sendet (in Form eines variablen Namens und Werts), damit dieser sie speichern und später dieselbe Website ihren Inhalt laden kann. Cookies können gültig sein, sie können gültig sein, bis der Browser geschlossen wird, oder für unbegrenzte Zeit. Dadurch werden die Daten auf dem Computer des Benutzers geändert.

 

2.2.  Das Wesen des Cookies  besteht darin, dass es aufgrund der Natur der Website-Dienste notwendig ist, einen Benutzer zu markieren (z. B. dass er die Seite betreten hat ) und kennen dementsprechend das folgende Handle. Die Gefahr besteht darin, dass dem Nutzer dies nicht immer bewusst ist und der Webseitenbetreiber oder   ein anderer Dienstleister, dessen Inhalte in die Seite eingebunden sind, dem Nutzer folgen kann (z.B. Facebook, Google Analytics), wodurch ein Profil darüber erstellt wird, und in diesem Fall kann der Inhalt des Cookies als personenbezogene Daten betrachtet werden.

 

2.3.  Arten von Cookies:

2.3.1. Technisch notwendige Session-Cookies: ohne die die Seite einfach nicht funktionieren würde, sie dienen der Identifizierung des Benutzers, z.B. notwendig, um zu verwalten, ob Sie eingegeben haben, was Sie in den Warenkorb gelegt haben usw. Dies ist typischerweise die Aufzeichnung einer Session-ID, der Rest der Daten wird auf dem Server gespeichert, der daher sicherer ist. Es gibt einen Sicherheitsaspekt, wenn der Wert des Session-Cookies nicht gut generiert wird, besteht die Gefahr eines Session-Hijacking-Angriffs, daher ist es unbedingt erforderlich, dass diese Werte korrekt generiert werden. Andere Terminologien bezeichnen alle Cookies, die  gelöscht werden, wenn Sie den Browser beenden (eine Sitzung ist eine Browsernutzung von Anfang bis Ende).

2.3.2. Nutzungserleichternde Cookies: Dies sind sogenannte Cookies, die sich an die Auswahl des Benutzers erinnern, beispielsweise in welcher Form der Benutzer die Seite sehen möchte. Bei diesen Arten von Cookies handelt es sich im Wesentlichen um die im Cookie gespeicherten Einstellungsdaten.

2.3.3. Leistungs-Cookies: Obwohl sie wenig mit „Leistung“ zu tun haben, werden Cookies, die Informationen  über das Verhalten des Benutzers, die verbrachte Zeit und Klicks auf der besuchten Website sammeln, normalerweise als solche bezeichnet. Dies sind in der Regel Anwendungen von Drittanbietern (z. B. Google Analytics, AdWords,  oder Yandex.ru-Cookies). Diese eignen sich zur Profilierung des Besuchers.

Weitere Informationen zu Google Analytics-Cookies finden Sie hier:

https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/analyticsjs/cookie-usage

Hier erfahren Sie mehr über Google AdWords-Cookies:

https://support.google.com/adwords/answer/2407785?hl=de

 

2.4. Es ist nicht zwingend erforderlich, die Verwendung von Cookies zu akzeptieren oder zuzulassen.  Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er alle Cookies ablehnt oder anzeigt, wenn das System gerade ein Cookie sendet._cc781905-5cde- 3194-bb3b-136bad5cf58d_ Obwohl die meisten Browser Cookies standardmäßig automatisch akzeptieren, können sie normalerweise geändert werden, um die automatische Annahme zu verhindern und Ihnen jedes Mal eine Auswahl anzubieten.

Unter den folgenden Links finden Sie Informationen zu den Cookie-Einstellungen der gängigsten Browser
• Google Chrome:https://support.google.com/accounts/answer/61416?hl=de
• Feuerfuchs:https://support.mozilla.org/hu/kb/sutik-engedelizeze-es-tiltasa-amit-weboldak-haszn
• Microsoft Internet Explorer 11:http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-11
• Microsoft Internet Explorer 10:http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-10-win-7
• Microsoft Internet Explorer 9:http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-9
• Microsoft Internet Explorer 8:http://windows.microsoft.com/hu-hu/internet-explorer/delete-manage-cookies#ie=ie-8
• Microsoft Edge:http://windows.microsoft.com/hu-hu/windows-10/edge-privacy-faq
• Safari:https://support.apple.com/hu-hu/HT201265

Wir weisen jedoch darauf hin, dass  bestimmte Website-Funktionen oder Dienste ohne Cookies möglicherweise nicht richtig funktionieren.

 

3.  Informationen über die auf der Website des Unternehmens verwendeten Cookies und die während des Besuchs erstellten Daten

 

3.1. Der Umfang der während des Besuchs verarbeiteten Daten:   Die Website unseres Unternehmens sammelt die folgenden Daten über den Besucher,   und das von _cc781905-5cde zum Surfen verwendete Gerät -3194-bb3b-136bad5cf58d_ aufzeichnen und verwalten:
• die vom Besucher verwendete IP-Adresse,
• die Art des Browsers,
• Merkmale des Betriebssystems des zum Surfen verwendeten Geräts (eingestellte Sprache),
• Datum des Besuchs,
• die besuchte (Unter-)Seite, Funktion oder Dienstleistung.

• klicken.

 

Wir bewahren diese Daten für maximal 90 Tage auf und können in erster Linie zur Untersuchung von Sicherheitsvorfällen verwendet werden.

 

3.2. Auf der Website verwendete Cookies

 

3.2.1. Session-Cookies sind technisch unerlässlich

Der Zweck der Datenverwaltung besteht darin, das ordnungsgemäße Funktionieren der Website sicherzustellen. Diese Cookies sind erforderlich, damit Besucher die Website durchsuchen, ihre Funktionen reibungslos und vollständig nutzen, die über die Website verfügbaren Dienste nutzen können, also unter anderem insbesondere das Kommentieren der vom Besucher auf den angegebenen Seiten durchgeführten Aktionen oder das Identifizieren von der eingeloggte Benutzer während eines Besuchs . Die Dauer der Datenverwaltung dieser Cookies gilt nur für den aktuellen Besuch des Besuchers, diese Art von Cookies wird automatisch vom Computer gelöscht, wenn die Sitzung beendet oder der Browser geschlossen wird.

 

Die Rechtsgrundlage für diese Datenverwaltung ist das Gesetz CVIII von 2001 zu bestimmten Fragen elektronischer kommerzieller Dienste und Dienste der Informationsgesellschaft. Gesetz (Elkertv.) 13/A. § (3), wonach der Dienstleister  zum Zwecke der Leistungserbringung die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, die für die Leistungserbringung technisch zwingend erforderlich sind. Bei sonst gleichen Voraussetzungen muss der Diensteanbieter die bei der Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft eingesetzten Tools so auswählen und in jedem Fall so betreiben, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, wenn dies für die Erbringung unbedingt erforderlich ist der Dienst und die Erfüllung sonstiger in diesem Gesetz definierter Zwecke erforderlich, jedoch auch in diesem Fall nur in dem Umfang und für die erforderliche Zeit.

 

3.2.1. Cookies, die die Nutzung erleichtern:

 

Diese merken sich die Auswahl des Benutzers, zum Beispiel in welcher Form der Benutzer die Seite sehen möchte. Bei diesen Arten von Cookies handelt es sich im Wesentlichen um die im Cookie gespeicherten Einstellungsdaten.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung ist die Zustimmung des Besuchers.

Zweck der Datenverwaltung: Steigerung der Effizienz des Dienstes,   Benutzererfahrung, komfortablere Nutzung der Website.

Diese Daten befinden sich vielmehr auf dem Computer des Benutzers, die Website kann nur darüber auf den Besucher zugreifen und ihn wiedererkennen.

 

3.2.2.  Leistungs-Cookies:

Es werden Informationen über das Verhalten des Benutzers, die verbrachte Zeit und Klicks auf der besuchten Website gesammelt. Dies sind in der Regel Anwendungen von Drittanbietern (z. B. Google Analytics, AdWords).

Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung: die Zustimmung der betroffenen Person.

Zweck der Datenverwaltung: Analyse der Website, Zusendung von Werbeangeboten.

 

 

 

KAPITEL V

INFORMATIONEN ZU DEN RECHTEN DER BETROFFENEN PERSON

 

I.   Die Betroffenenrechte in Kürze:

1. Transparente Information, Kommunikation und Erleichterung der Ausübung der Rechte der betroffenen Person 

2. Recht auf Vorabinformation – sofern personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

3. Unterrichtung der betroffenen Person und bereitzustellende Informationen, wenn die personenbezogenen Daten nicht vom für die Verarbeitung Verantwortlichen erhoben wurden 

4. Auskunftsrecht der betroffenen Person

5. Recht auf Berichtigung

6. Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

7. Das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung

8. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Datenverwaltung

9. Das Recht auf Datenübertragbarkeit

10. Protestrecht

11. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

12. Einschränkungen

13. Information der betroffenen Person über den Datenschutzvorfall

14. Das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Recht auf einen behördlichen Rechtsbehelf)

15. Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegenüber der Aufsichtsbehörde

16. Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter

 

II. Die Betroffenenrechte im Einzelnen:

 

1. Transparente Information, Kommunikation und Erleichterung der Ausübung der Rechte der betroffenen Person 

 

1.1. Der Datenverantwortliche muss der betroffenen Person alle Informationen und jede einzelne Information über den Umgang mit personenbezogenen Daten in knapper, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie klar und verständlich formuliert zur Verfügung stellen, insbesondere wenn es sich um Informationen handelt, die sich an Kinder richten . Die Informationen müssen schriftlich oder auf andere Weise, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege, bereitgestellt werden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann auch eine mündliche Auskunft erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person auf andere Weise überprüft wurde.

 

1.2. Der Datenverantwortliche muss  die Ausübung der Rechte der betroffenen Person erleichtern.

 

1.3. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche informiert die betroffene Person unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt der Anfrage, über die aufgrund ihrer Anfrage ergriffenen Maßnahmen zur Ausübung ihrer Rechte. Diese Frist kann unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen um weitere zwei Monate verlängert werden. über die die betroffene Person informiert werden muss.

 

1.4. Ergreift der für die Datenverarbeitung Verantwortliche auf Anfrage der betroffenen Person keine Maßnahmen, teilt er der betroffenen Person unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage, die Gründe für die Nichtergreifung mit dass die betroffene Person Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen und ihr Recht auf gerichtlichen Rechtsbehelf geltend machen kann.

 

1.5. Der Datenverantwortliche stellt die Informationen und Informationen über die Rechte der betroffenen Person  und Maßnahmen kostenlos zur Verfügung, jedoch kann in den in der Verordnung beschriebenen Fällen eine Gebühr erhoben werden.

 

Die detaillierten Vorschriften finden sich in Artikel 12 der Verordnung.

 

2. Recht auf Vorabinformation – sofern personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

 

2.1. Die betroffene Person hat das Recht, vor Beginn der Datenverwaltung Informationen über Fakten und Informationen im Zusammenhang mit der Datenverwaltung zu erhalten.  In diesem Rahmen muss die betroffene Person informiert werden:

a)   über die Identität und Kontaktdaten des Datenverantwortlichen und seines Vertreters,

b) die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden),

c) den Zweck der geplanten Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung,

d) im Falle einer Datenverarbeitung auf Grundlage von  enforcing a berechtigtes Interesse  über die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten,

e) über die Empfänger der personenbezogenen Daten – an die die personenbezogenen Daten übermittelt werden – und gegebenenfalls die Kategorien von Empfängern;

e) gegebenenfalls die Tatsache, dass der Verantwortliche die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln möchte.

 

2.2. Um eine faire und transparente Datenverwaltung zu gewährleisten, muss der Datenverantwortliche der betroffenen Person die folgenden zusätzlichen Informationen mitteilen:

a) über die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, über die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

b) das Recht der betroffenen Person, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über sie betreffende personenbezogene Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen und der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zu widersprechen, sowie das Recht der betroffenen Person auf Datenübertragbarkeit ;

c) im Falle einer Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Person das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wodurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt wird;

d) über das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen;

e) ob die Bereitstellung personenbezogener Daten auf Rechtsvorschriften oder einer vertraglichen Verpflichtung beruht oder eine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, sowie ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hat Daten können haben;

f) über die Tatsache der  automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, sowie, zumindest in diesen Fällen, über die angewandte Logik,  und verständliche Informationen darüber die Bedeutung einer solchen Datenverwaltung und die erwarteten Folgen für die betroffene Person.

 

2.3. Wenn der Datenverantwortliche eine weitere Datenverarbeitung personenbezogener Daten für einen anderen Zweck als den Zweck ihrer Erhebung durchführen möchte, muss er die betroffene Person über diesen anderen Zweck und alle relevanten zusätzlichen Informationen vor der weiteren Datenverarbeitung informieren.

 

Die detaillierten Regeln des Rechts auf Vorabinformation sind in Artikel 13 der Verordnung enthalten.

 

3. Unterrichtung der betroffenen Person und bereitzustellende Informationen, wenn die personenbezogenen Daten nicht vom für die Verarbeitung Verantwortlichen erhoben wurden 

 

3.1. Wenn der Datenverantwortliche die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhalten hat, wird der Datencontroller  innerhalb eines Monats nach Erhalt der personenbezogenen Daten_cc781905-5cde an den Datencontroller  übermittelt -3194-bb3b-136bad5cf58d_ spätestens; wenn die personenbezogenen Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme mit der betroffenen Person verwendet werden, zumindest beim ersten Kontakt mit der betroffenen Person; oder wenn zu erwarten ist, dass die Daten an einen anderen Empfänger übermittelt werden, müssen Sie spätestens bei der erstmaligen Übermittlung der personenbezogenen Daten über die unter Punkt 2 oben beschriebenen Tatsachen und Informationen sowie die Kategorien der Daten informieren betreffende personenbezogene Daten, sowie  die Quelle der personenbezogenen Daten_cc781905 -5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_ und gegebenenfalls, ob die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.

 

3.2. Die weiteren Regelungen richten sich nach dem vorstehenden Punkt 2 (Recht auf Vorabinformation) .

 

Die detaillierten Regeln dieser Informationen sind in Artikel 14 der Verordnung enthalten.

 

4. Auskunftsrecht der betroffenen Person

 

4.1. Die betroffene Person hat das Recht, vom Datenverantwortlichen eine Rückmeldung darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und wenn eine solche Datenverarbeitung im Gange ist, hat sie das Recht, die personenbezogenen Daten und die oben genannten 2-3. Zugang zu den unter Punkt geschriebenen Informationen erhalten (Verordnung Artikel 15).

 

4.2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so steht der betroffenen Person das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 der Verordnung über die Übermittlung zu erhalten.

 

4.3. Der Datenverantwortliche muss der betroffenen Person eine Kopie der personenbezogenen Daten, die der Datenverwaltung unterliegen, zur Verfügung stellen. Für zusätzliche Kopien, die von der betroffenen Person angefordert werden, kann der Datenverantwortliche eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten erheben.

 

Ausführliche Regelungen zum Auskunftsrecht der betroffenen Person sind in Artikel 15 der Verordnung enthalten.

 

5. Recht auf Berichtigung

 

5.1. Die betroffene Person hat das Recht, vom Datenverantwortlichen auf Anfrage unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

 

5.2. Unter Berücksichtigung des Zwecks der Datenverwaltung ist die betroffene Person berechtigt, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

 

Diese Regeln  sind in Artikel 16 der Verordnung enthalten.

 

6. Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

 

6.1. Die betroffene Person hat das Recht, dass der Datenverantwortliche die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich löscht,  und der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die die betroffene Person betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen_cc781905 -5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_ ha

a) die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr benötigt werden;

b) die betroffene Person widerruft die Einwilligung, die die Grundlage der Datenverwaltung bildet, und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung;

c) die betroffene Person widerspricht der Verarbeitung ihrer Daten und es besteht kein vorrangiger Rechtsgrund für die Datenverarbeitung,

d) personenbezogene Daten unrechtmäßig behandelt wurden;

e) personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, um die rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, die durch das für die Verarbeitung Verantwortliche geltende Recht der EU oder der Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist;

f) Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgte im Zusammenhang mit dem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, die direkt für Kinder angeboten werden.

 

6.2. Das Recht auf Löschung kann nicht geltend gemacht werden, wenn eine Datenverwaltung erforderlich ist

a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

b) zur Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, das für den Verantwortlichen gilt, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde ;

c) aufgrund des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit;

d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, wenn das Recht auf Löschung diese Datenverwaltung voraussichtlich unmöglich machen oder ernsthaft gefährden würde; Besessenheit

e) zur Geltendmachung, Durchsetzung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Ausführliche Regelungen zum Recht auf Löschung sind in Artikel 17 der Verordnung enthalten.

 

7. Das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung

 

7.1. Im Falle von Einschränkungen der Datenverwaltung dürfen solche personenbezogenen Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet werden, mit Ausnahme der Speicherung, oder zur Geltendmachung, Durchsetzung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person , oder im wichtigen öffentlichen Interesse der Union oder eines Mitgliedstaats.

 

7.2. Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

a) die betroffene Person bestreitet die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, in diesem Fall gilt die Begrenzung für den Zeitraum, der es dem Datenverantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

b) die Datenverwaltung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung ihrer Nutzung verlangt;

c) der Datenverantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zwecke der Datenverwaltung, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Durchsetzung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen; Besessenheit

d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt hat; in diesem Fall gilt die Einschränkung für den Zeitraum bis zur Feststellung, ob die berechtigten Gründe des für die Verarbeitung Verantwortlichen Vorrang vor den berechtigten Gründen der betroffenen Person haben.

 

7.3. Die Aufhebung der Einschränkung der Datenverwaltung muss der betroffenen Person vorab mitgeteilt werden.

 

Die einschlägigen Vorschriften sind in Artikel 18 der Verordnung enthalten.

 

8. Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Datenverwaltung

Der Datenverwalter informiert alle Empfänger über alle Berichtigungen, Löschungen oder Einschränkungen der Datenverwaltung, denen oder denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt wurden, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßig großen Aufwand. Auf Anfrage der betroffenen Person unterrichtet der Verantwortliche diese Empfänger.

 

Diese Regeln finden sich in Artikel 19 der Verordnung.

 

9. Das Recht auf Datenübertragbarkeit

 

9.1. Unter den in der Verordnung festgelegten Bedingungen hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die einem für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem segmentierten, weit verbreiteten, maschinenlesbaren Format zu erhalten, und ist auch berechtigt, diese Daten an einen anderen zu übermitteln Datenverantwortlicher ungehindert durch den Datenverantwortlichen, dem Sie die personenbezogenen Daten bereitgestellt haben, wenn

a) Die Datenverwaltung basiert auf einer Einwilligung oder einem Vertrag; und

b) die Datenverwaltung automatisiert erfolgt.

 

9.2. Die betroffene Person kann auch die direkte Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den für die Verarbeitung Verantwortlichen verlangen.

 

9.3. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit darf nicht gegen Artikel 17 der Regulation  (Das Recht auf Löschung („das Recht auf Vergessenwerden“) verstoßen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt in diesem Fall nicht Die Datenverarbeitung liegt im öffentlichen Interesse oder ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde Dieses Recht darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht beeinträchtigen.

 

Die detaillierten Regeln sind in Artikel 20 der Verordnung enthalten.

 

10. Protestrecht

 

10.1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer eigenen Situation im öffentlichen Interesse, in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe ergeben, jederzeit gegen ihre personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen  (Artikel 6 (1) e) ) oder aus berechtigtem Interesse (Artikel 6 f))_cc781905- gegen die Verarbeitung auf der Grundlage von 5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_, einschließlich Profiling auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen. In diesem Fall darf der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeiten, es sei denn, der Verantwortliche weist nach, dass die Datenverarbeitung durch zwingende schutzwürdige Gründe gerechtfertigt ist, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder dafür erforderlich ist Geltendmachung, Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verbunden sind.

10.2. Werden personenbezogene Daten für die direkte Geschäftsakquisition verarbeitet, hat die betroffene Person das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu diesem Zweck, einschließlich Profiling, zu widersprechen, wenn es sich um eine direkte Geschäftsakquisition handelt.   Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der direkten Geschäftsakquise, so dürfen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet werden.

10.3. Auf diese  Rechte muss die betroffene Person spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme ausdrücklich hingewiesen und die entsprechenden Informationen klar und getrennt von allen anderen Informationen angezeigt werden.

10.4. Die betroffene Person kann das Widerspruchsrecht auch mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

10.5. Werden personenbezogene Daten, die zu wissenschaftlichen und historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden, so hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist zu deren Erfüllung erforderlich eine Aufgabe, die aus Gründen des öffentlichen Interesses ausgeführt wird.

 

Die entsprechenden Regeln sind im Artikel der Regulation  enthalten.

 

11. Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

 

11.1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht in den Anwendungsbereich einer ausschließlich auf einer automatisierten Datenverwaltung, einschließlich Profiling, beruhenden Entscheidung erfasst zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlichem Umfang beeinträchtigt.

 

11.2. Dieses Recht gilt nicht, wenn die Entscheidung:

a)   für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist;

b)   wird durch das für den Verantwortlichen geltende Recht der EU oder der Mitgliedstaaten ermöglicht, das auch angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht; Besessenheit

c) auf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person beruht.

 

11.3. In den unter den Punkten a) und c) der vorstehenden  genannten Fällen ist der Datenverantwortliche verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten und berechtigten Interessen der betroffenen Person zu treffen, darunter mindestens die Recht der betroffenen Person, menschliches Eingreifen seitens des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, Ihren Standpunkt darzulegen und Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

 

Zusätzliche Vorschriften sind in Artikel 22 der Verordnung enthalten.

 

12. Einschränkungen

 

Das für den Datenverantwortlichen oder den Datenverarbeiter geltende Recht der EU oder der Mitgliedstaaten kann den Umfang der Rechte und Pflichten einschränken (Artikel 12-22, Artikel 34, Artikel 5 der Verordnung) , wenn die Einschränkung eingehalten wird den wesentlichen Inhalt der Grundrechte und -freiheiten.

 

Die Bedingungen dieser Beschränkung sind in Artikel 23 der Verordnung enthalten.

 

13. Information der betroffenen Person über den Datenschutzvorfall

 

13.1. Wenn der Datenschutzvorfall voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen beinhaltet, muss der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich über den Datenschutzvorfall informieren. In dieser Information muss die Art des Datenschutzvorfalls klar und verständlich beschrieben und mindestens Folgendes offengelegt werden:

 

a) Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder sonstigen Ansprechpartners für weitere Auskünfte;

c) die voraussichtlichen Folgen des Datenschutzvorfalls sind zu beschreiben;

d) die vom Datenverantwortlichen ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Behebung des Datenschutzvorfalls müssen offengelegt werden, einschließlich gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung nachteiliger Folgen, die sich aus dem Datenschutzvorfall ergeben.

 

13.2. Die betroffene Person muss nicht informiert werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a) der für die Verarbeitung Verantwortliche angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen hat und diese Maßnahmen auf die von dem Datenschutzvorfall betroffenen Daten angewendet wurden, insbesondere solche Maßnahmen – wie etwa der Einsatz von Verschlüsselung – die für unbefugte Personen unverständlich wären auf personenbezogene Daten zugreifen, die sie zu den Daten machen;

b) nach dem Datenschutzvorfall hat der Verantwortliche zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass das hohe Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person in Zukunft unwahrscheinlich ist;

c) die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In solchen Fällen müssen die betroffenen Personen durch öffentlich veröffentlichte Informationen informiert werden, oder es muss eine ähnliche Maßnahme ergriffen werden, die eine ähnlich wirksame Information der betroffenen Personen gewährleistet.

 

Zusätzliche Regeln sind in Artikel 34 des Dekrets   enthalten.

 

14. Das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Recht auf einen behördlichen Rechtsbehelf)

 

Die betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes – wenn nach Ansicht der betroffenen Person die Die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten verstößt gegen die Verordnung.  Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, ist verpflichtet, den Kunden über den Stand des Verfahrens und die Ergebnisse der Beschwerde zu unterrichten, einschließlich der Frage, ob dem Kunden ein gerichtlicher Rechtsbehelf zusteht.

 

Diese Regeln sind in Artikel 77 der Verordnung enthalten.

 

15. Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegenüber der Aufsichtsbehörde

 

15.1. Unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe steht allen natürlichen und juristischen Personen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf gegen die rechtskräftige Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu.

 

15.2. Unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe steht allen betroffenen Personen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf zu, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde die Beschwerde nicht bearbeitet oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über die diesbezüglichen Verfahrensentwicklungen unterrichtet eingereichte Beschwerde oder deren Ergebnis.

 

15.3. Verfahren gegen die Aufsichtsbehörde müssen vor dem Gericht des Mitgliedstaats eingeleitet werden, in dem die Aufsichtsbehörde ihren Sitz hat.

 

15.4. Wird ein Verfahren gegen eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde eingeleitet, zu der der Vorstand zuvor eine Stellungnahme abgegeben oder eine Entscheidung im Rahmen des Einheitlichkeitsmechanismus getroffen hat, ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, diese Stellungnahme oder Entscheidung dem Gericht zu übermitteln.

 

Diese Regeln sind in Artikel 78 der Verordnung enthalten.

 

16. Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter

 

16.1. Jede betroffene Person hat unbeschadet verfügbarer verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn sie der Ansicht ist, dass die ihr aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte verletzt worden sind infolge einer Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die nicht dieser Verordnung entspricht.

 

16.2. Verfahren gegen den Datenverantwortlichen oder den Datenverarbeiter müssen vor dem Gericht des Mitgliedstaats eingeleitet werden, in dem der Datenverantwortliche oder der Datenverarbeiter tätig ist. Ein solches Verfahren kann auch vor dem Gericht des Mitgliedstaats des gewöhnlichen Aufenthalts der betroffenen Person eingeleitet werden, es sei denn, der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ist eine Behörde eines Mitgliedstaats, die im öffentlichen Auftrag handelt.

 

Diese Regeln sind in Artikel 79 der Verordnung enthalten.

 

 

VI. KAPITEL

Rechtsgrundlage für die Datenverwaltung

 

Registrierung der Datenverwaltung:

 

Für die Datenverwaltung, Infotv. Gemäß Abschnitt 5 (1) Punkt a), auf der Grundlage der freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person (im Folgenden „Beschwerdegegner“ genannt), sowie des CVIII von 2001 zu bestimmten Fragen elektronischer kommerzieller Dienstleistungen und damit zusammenhängender Dienstleistungen zur Informationsgesellschaft. erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.

 

17.1. Durch die Nutzung des vom Datenverantwortlichen bereitgestellten Dienstes, durch die Registrierung, durch die Nutzung der Website des Datenverantwortlichen, durch das Ausfüllen einiger Fragebögen und durch die freiwillige Angabe ihrer personenbezogenen Daten stimmt die betroffene Person der Datenverwaltung zu.

17.2. Die Einwilligung umfasst insbesondere die folgenden Datenverwaltungsvorgänge: Erhebung, Erfassung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Offenlegung, Abstimmung oder Verknüpfung, Sperrung, Löschung und Vernichtung von Daten.

17.3. Der gesetzliche Vertreter kann im Namen eines Minderjährigen, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und einer anderweitig geschäftsunfähigen betroffenen Person die Einwilligung erteilen. Ein Minderjähriger, der das 14. und noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, sowie ein sonst eingeschränkt handlungsfähiger Betroffener kann mit Zustimmung oder nachträglicher Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters in die Datenverarbeitung einwilligen. Der Betroffene, ein Minderjähriger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann die Einwilligung selbstständig erteilen, die Einwilligung oder nachträgliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ist für die Wirksamkeit seiner eidesstattlichen Erklärung nicht erforderlich. Der Datenverantwortliche ist nicht in der Lage, die Autorisierung der zustimmenden Person zu überprüfen oder den Inhalt der Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu erfahren, sodass die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter garantiert, dass die Zustimmung dem Gesetz entspricht. Bei der Nutzung des Dienstes hält der Datenverantwortliche die entsprechende Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für gegeben.

 

VII. KAPITEL

Zweck der Datenverwaltung

18.1. Zweck der Datenverwaltung:

NAIH-139012/2018. - Vorstellung der Dienstleistungen und Produkte des Datenverantwortlichen für Kunden, Vorbereitung, Herstellung und Nachbereitung von Portraitfilmen, Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Bedienung von Benutzern, Nutzung verwandter Dienste, Produktion von Videoportraitfilmen, Datenverarbeitung unter dem Namen Magyarország Videós Arccképcsarnoka;

Diesbezüglich die Wahrnehmung von damit verbundenen Verwaltungsaufgaben.

 

 

VIII. KAPITEL

Umfang der verwalteten Daten

 

19.1. Im Falle individueller Datenverwaltungszwecke umfasst die vom Datenverantwortlichen durchgeführte Datenverwaltung die personenbezogenen Daten der unten aufgeführten betroffenen Personen:

NAIH-139012/2018. - Vorstellung der Dienstleistungen und Produkte des Datenverantwortlichen für Kunden, Vorbereitung, Herstellung und Nachbereitung von Portraitfilmen, Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Bedienung von Benutzern, Nutzung verwandter Dienste, Produktion von Videoportraitfilmen, Datenverarbeitung unter dem Namen Magyarország Videós Arccképcsarnoka;

19.2. Der Datenverantwortliche kann anonym zusätzliche demografische oder geschäftliche Daten von den betroffenen Personen sammeln, die - aufgrund der Anonymität - nicht als personenbezogene Daten gelten.

19.3. Bei der Nutzung der Website des für die Verarbeitung Verantwortlichen werden in den Server-Logfiles technische Informationen gespeichert, die der Browser der betroffenen Person übermittelt.

 

IX. KAPITEL

Dauer der Datenverwaltung

 

20.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person dauert vom Datum der Übermittlung der Daten bis zur Löschung der Daten durch den Datenverantwortlichen.

20.2. Im Falle individueller Datenverwaltungszwecke umfasst die vom Datenverantwortlichen durchgeführte Datenverwaltung – sofern keine vorherige Löschung auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt – den unten angegebenen Zeitraum:

NAIH-139012/2018. - Vorstellung der Dienstleistungen und Produkte des Datenverantwortlichen für Kunden, Vorbereitung, Herstellung und Nachbereitung von Portraitfilmen, Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Bedienung von Benutzern, Nutzung verwandter Dienste, Produktion von Videoportraitfilmen, Datenverarbeitung unter dem Namen Magyarország Videós Arccképcsarnoka;

ab dem Datum der Übermittlung der Daten bis zum Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person  tart.

20.3. -

20.4. Die Löschung aus der Datenbank kann auch auf Wunsch der betroffenen Person erfolgen, sodass die Datenverwaltung – innerhalb der oben angegebenen Fristen – fortgesetzt wird, bis die betroffene Person den Datenverantwortlichen ausdrücklich auffordert, ihre Daten zu löschen.

20.5. Der Datenverantwortliche löscht die Daten spätestens 30 (dreißig) Kalendertage nach Erhalt der Anfrage der betroffenen Person.

20.6. Die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, beispielsweise aus Rechnungslegungsvorschriften, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Daten der von den Kunden des Datenverantwortlichen genutzten Dienstleistungen erscheinen auch auf der Rechnung und anderen Buchhaltungsbelegen, diese Daten können aufgrund von Rechnungslegungsvorschriften nicht gelöscht werden.

 

KAPITEL X

Methode der Datenverwaltung

 

21.1. Die betroffene Person übermittelt ihre personenbezogenen Daten an den Datenverantwortlichen, indem sie sich registriert, die Website des Datenverantwortlichen nutzt, bestimmte Fragebögen ausfüllt, sie per Post oder E-Mail erfasst und möglicherweise auf andere einzigartige Weise.

21.2. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen werden getrennt nach den einzelnen Datenverwaltungszwecken erfasst.

21.3. Der Umfang derjenigen, die Zugang zu den personenbezogenen Daten der betroffenen Personen haben:

- Mitarbeiter des Datenverantwortlichen;

- Mitarbeiter der unten definierten Datenverarbeiter;

- einige Behörden in Bezug auf die Daten, die von ihnen während der amtlichen Verfahren angefordert werden und die gesetzlich vom Datenverantwortlichen bereitgestellt werden müssen;

- Mitarbeiter der vom Datenverantwortlichen mit der Verwaltung überfälliger Forderungen beauftragten Schadenregulierungsgesellschaft;

- andere Personen auf der Grundlage der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person.

21.4. Der Datenverantwortliche verpflichtet sich zur strengen Vertraulichkeit der von ihm verwalteten personenbezogenen Daten ohne zeitliche Begrenzung und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die betroffene Person stimmt zu.

 

XI. KAPITEL

Auskunftsersuchen, Berichtigung, Löschung, Sperrung von Daten

 

22.1. Die betroffenen

  1. Sie können Informationen über die Verwaltung Ihrer personenbezogenen Daten anfordern;

  2. Sie können die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen;

  3. Sie können die Löschung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen;

  4. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.

22.2. Der Datenverantwortliche informiert nur die betroffene Person von Infotv. Sie können in den in § 9 Abs. (1) und § 19 genannten Fällen widersprechen.
22.3. Auf Anfrage der betroffenen Person stellt der Datenverantwortliche Informationen über die Daten bereit, die er verwaltet oder von den von ihm beauftragten Datenverarbeitern verarbeitet, den Zweck, die Rechtsgrundlage und die Dauer der Datenverarbeitung, den Namen und die Adresse der Datenverarbeiter und deren Aktivitäten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sowie wer sie zu welchem Zweck erhält oder die Daten erhalten hat. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die Informationen im Falle einer diesbezüglichen Anfrage innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen schriftlich bereitzustellen.
22.4. Der Datenverantwortliche muss personenbezogene Daten korrigieren, die nicht der Realität entsprechen.
22.5. Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn

  1. seine Handhabung ist illegal;

  2. die von der Datenverwaltung betroffene Person verlangt die Löschung der Daten;

  3. unvollständig oder unrichtig ist - und dieser Zustand rechtlich nicht berichtigt werden kann - sofern einer Löschung nicht gesetzlich entgegensteht;

  4. der Zweck der Datenverwaltung ist weggefallen;

  5. die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist;

  6. die Löschung wurde vom Gericht oder der Nationalen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde angeordnet.

XII. KAPITEL

Rechtsmittel

 

23.1. Die betroffene Person ist Infotv. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus den in § 21 genannten Gründen widersprechen. In diesem Fall ist der Datenverantwortliche verpflichtet, den Widerspruch innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Einreichung des Antrags zu prüfen und den Antragsteller schriftlich über das Ergebnis zu informieren.

23.2. Wenn die betroffene Person mit der Entscheidung des Datenverantwortlichen nicht einverstanden ist oder der Datenverantwortliche die Frist versäumt, kann die betroffene Person innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen nach Bekanntgabe der Entscheidung oder dem letzten Tag der Frist vor Gericht gehen.

23.3. Im Falle einer Verletzung seiner Rechte kann die betroffene Person Infotv an ein Gericht verweisen, insbesondere an das zuständige Gericht, das Hauptstadtgericht in der Hauptstadt. im Sinne von § 22.

23.4. Sie können auch einen Rechtsbehelf bei der Nationalen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbehörde einlegen:

  1. Name: Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit

  2. Hauptsitz: 1024 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 22/C.

  3. Webseite:www.naih.hu

  4. Telefon: +36 (1) 391-1400

  5. Email:ugyfelszolgalat@naih.hu

XIII. KAPITEL

Einseitige Modifizierbarkeit

24.1. Der Datenverantwortliche behält sich das Recht vor, diese Datenverwaltungsinformationen einseitig zu ändern.

24.2. Der Datenverantwortliche veröffentlicht die gültige Version dieser Datenverwaltungsinformationen auf seiner Website. Durch die Nutzung des vom Datenverantwortlichen bereitgestellten Dienstes akzeptiert die betroffene Person den Inhalt des geänderten Datenverwaltungs-Informationsblatts, indem sie darauf verweist.

Datiert: Budapest, 2023. Januar 07

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PlusTvNews Kft.

Geschäftsführer György Ferenc Both

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